Reihe:
Das Private im Nationalsozialismus

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2020-
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Göttingen
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Wallstein Verlag
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Abstract
Wann und wie, in welchen Bereichen und in welchem Umfang gelang es dem Nationalsozialismus, seine Leitvorstellungen auch in der Privatsphäre von Individuen, Familien und sozialen Gruppen durchzusetzen – und wo nicht? Diese Hauptfragestellung, der die Bände der Reihe aus unterschiedlichen Blickwinkeln nachgehen, zielt auf einen Handlungs- und Erfahrungsraum, in dem Ideologie und Herrschaft des NS-Regimes auf private Wünsche und Bedürfnisse, Hoffnungen und Sehnsüchte trafen, mit ihnen konfligierten, sich aber häufig auch mit ihnen vermengten.
Description
herausgegeben von Johannes Hürter und Andreas Wirsching im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin
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Reihenbände

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Reihenband

Das Private vor Gericht

2020, Christians-Bernsee, Annemone

Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das "Dritte Reich": Die Realität der "Volksgemeinschaft" wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren. Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn "Eigennutz" auf "Gemeinnutz" traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im "totalen Staat" möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den "Volksgenossen" durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.