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Über Zeitgeschichte Open können entsprechend der wissenschaftlichen Ausrichtung des Repositoriums in begrenzter Weise auch Publikationen und Materialien verfügbar gemacht werden, die ganz oder in Teilen als propagandistisch, extremistisch, volksverhetzend, das Andenken Verstorbener verunglimpfend oder jugendgefährdend anzusehen sind. Gemäß der Allgemeinen Benutzungsordnung der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte, § 2 c, erfolgt die Bereitstellung solcher Inhalte ausschließlich unter der Voraussetzung, dass deren Nutzung dem Zweck der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (vgl. StGB § 86, 130 u. 189 sowie JuSchG § 18). Die Nutzung solcher Inhalte kann ausschließlich in den Räumlichkeiten des IfZ und unter der Verpflichtung auf Anerkennung der genannten Bedingungen erfolgen.

Für die Bereitstellung digitalisierter Archivmaterialien über Zeitgeschichte Open findet sinngemäß die Benutzungsordnung des Archivs des Instituts für Zeitgeschichte, § 4 (7), Anwendung: Eine Weitergabe von Inhalten aus Archivalien kann, sofern sie nicht ausdrücklich untersagt oder mit Auflagen versehen wird, unter der Voraussetzung erfolgen, dass BenutzerInnen sämtliche sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen selbst verantworten und die alleinige Haftung tragen. Für die vollständige wörtliche Wiedergabe eines Archivals oder die vollständige oder teilweise Veröffentlichung von Digitalisaten ist die schriftliche Genehmigung des Instituts notwendig. Den BenutzerInnen obliegt es, vor einer publizistischen Verwertung des Inhalts von Archivalien und Datenbanken festzustellen, ob diese urheber- und verwertungsrechtlich geschützt sind. Die BenutzerInnen verpflichten sich, aus Archivalien und Datenbanken des Archivs gewonnene Erkenntnisse, die geeignet sein können, die Persönlichkeitsrechte anderer zu beeinträchtigen, Dritten nicht bzw. lediglich in einer Form zugänglich zu machen, die eine Identifizierung der betroffenen Person ausschließt. Der Benutzer haftet alleine für die Verwertung der Inhalte der Archivalien und stellt das Institut insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.