Reihe:
Zeitgeschichte im Gespräch

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2007-
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Seit 2007 erscheint die Reihe "Zeitgeschichte im Gespräch". Der Fokus der Bände liegt auf der besonderen Gegenwartsorientierung der Zeitgeschichte: Sie gewinnt ihre Problemstellungen aus dem Bedürfnis, die Welt von heute mit historischer Tiefenschärfe zu begreifen. Dieses Anliegen machen sich die Bände der Reihe bevorzugt mit solchen Themen zu eigen, die einen hohen Aktualitätsbezug und eine entsprechende gesellschaftliche Relevanz aufweisen. „Im Gespräch“ möchten die Bände der Reihe selbst sein, doch zugleich laden sie zum Gespräch ein. Sie verstehen sich als Brückenschlag zwischen Fachwissenschaft und allen politisch und historisch interessierten Leserinnen und Lesern. Aus diesem Grund ist der Umfang der Bände überschaubar und ihr Preis moderat. Sie bieten Raum für Themen und Debatten, die noch nicht an ihr Ende gekommen sind, lassen Spielraum für ungewohnte Thesen und frische Perspektiven, sie diskutieren lieber neue Fragen, statt (vermeintlich) gesicherte Erkenntnisse zu präsentieren. Um allen Interessierten diesen Gesprächsraum zu öffnen, verzichten die Bände auf unnötigen Fachjargon und begrenzen den wissenschaftlichen Apparat so weit wie möglich. Ihr Anliegen ist es, keine Verständnishürden für Nichtfachwissenschaftlerinnen und Nichtfachwissenschaftler zu errichten. Selbstverständlich steht die inhaltliche Güte dabei an oberster Stelle. Um beides zu erreichen, werden die Manuskripte der Reihe fachwissenschaftlich und redaktionell in einem mehrstufigen Qualitätssicherungsverfahren begleitet.
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Reihenbände

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  • Reihenband
    24
    Neue Zeiten - Altes Recht
    (2017) Löhnig, Martin
    Der Alliierte Kontrollrat hat zahlreiche deutsche Gesetze aus der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 wegen nationalsozialistischer Inhalte aufgehoben. Die Mehrzahl dieser Gesetze blieb jedoch in Kraft. Die deutschen Gerichte standen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor der Aufgabe, diese Normen unter grundlegend veränderten Bedingungen anzuwenden. Wie sie mit dieser Herausforderung umgingen, zeigt Martin Löhnig am Beispiel des Familien- und Arbeitsrechts. Der Jurist und Rechtshistoriker wirft damit ein neues Schlaglicht auf ein wichtiges, aber oft vergessenes Kapitel deutscher Rechtsgeschichte am Übergang von der Diktatur zur Demokratie.