Nutzungsbedingungen des Repositoriums
1. Allgemeines
1.1
Betreiber des Onlineangebots "Zeitgeschichte Open. Das Repositorium des IfZ" ("Repositorium") ist das Institut für Zeitgeschichte München–Berlin ("IfZ"), vertreten durch die Direktorin, Prof. Dr. Isabel Heinemann, Leonrodstraße 46b, 80636 München, E-Mail: ifz@ifz-muenchen.de.
1.2
Die von dieser Benutzungsordnung geregelte "Benutzung" des Repositoriums umfasst:
- jeden Zugriff auf die Website des Repositoriums und die Funktionalitäten der Website sowie
- den Abruf von darüber bereitgestellten Informationen aller Art, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Archivgut und Publikationen in Form von Texten, Abbildungen, Tonaufnahmen, Film und sonstigen Elementen (zusammen: "Inhalte").
"Benutzer:innen" sind alle Personen, die das Repositorium benutzen, sei es extern über das Internet oder in den Räumen des IfZ.
Das Einreichen einer Publikation für die Veröffentlichung im Repositorium ist keine "Benutzung". Für Autor:innen gilt die vor der Publikation abgeschlossene Lizenzvereinbarung.
1.3
Frei zugängliche und beschränkt zugängliche Inhalte
Je nachdem, welchen Benutzer:innenkreis das IfZ für die einzelnen Inhalte festgelegt hat, können Benutzer:innen:
- frei zugängliche Inhalte über die Website des Repositoriums abrufen und entsprechend der jeweiligen Lizenz benutzen;
- Inhalte, die nur innerhalb der IfZ-Netzwerke zugänglich sind, in den Räumlichkeiten des IfZ abrufen (siehe Ziffer 2.3);
- Inhalte, die nur individuell und zeitlich befristet bereitgestellt werden, auf Antrag vor Ort in einem Lesesaal des IfZ einsehen (siehe Ziffer 2.4).
1.4
Jede Benutzung des Repositoriums, die über den Abruf frei zugänglicher Inhalte hinausgeht, ist nur unter besonderen Bedingungen gestattet. Dies gilt für Publikationen, die das IfZ z. B. aus urheberrechtlichen Gründen nicht zum freien Abruf bereitstellen kann, sowie für Publikationen und Archivalien, die das IfZ aufgrund ihres Inhalts oder rechtlicher Beschränkungen nur eingeschränkt zugänglich macht.
2. Zulässige Benutzung
2.1
Benutzung gemäß der Zweckbestimmung des Repositoriums
2.1.1
Das Repositorium dient als digitale Erweiterung des Informations- und Serviceangebots der Bibliothek und des Archivs des IfZ stiftungsgemäß dem Zweck, Information, Bildung und Forschung im Bereich der Zeitgeschichte zu ermöglichen.
2.1.2
Aufgrund der Forschungsgegenstände des IfZ werden im Repositorium teilweise auch Inhalte zugänglich gemacht, die ganz oder in Teilen ethisch oder rechtlich problematisch sind, weil sie z. B. diskriminierend, rassistisch, antisemitisch oder gewaltverherrlichend sind, NS-Verbrechen verharmlosen oder Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten, sodass die Verbreitung dieser Inhalte gegen Jugendschutzrecht und/oder Strafrecht verstoßen kann. Die Zugänglichmachung im Repositorium dient der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte, der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder der Kunst.
2.1.3
Die Benutzer:innen dürfen Inhalte des Repositoriums ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken bzw. zur eigenen Information verwenden.
2.2
Urheberrechtlich zulässige Nutzung
2.2.1
Alle Benutzer:innen sind berechtigt, die frei zugänglichen Inhalte zur Information für private (d. h. nicht-kommerzielle persönliche) Zwecke oder für wissenschaftliche oder journalistische/publizistische Zwecke zu nutzen. Unberührt bleiben gegebenenfalls weiterreichende vertragliche Nutzungsrechte und gesetzliche Schranken des Urheberrechts.
2.2.2
Soweit einzelne Archivalien oder Publikationen unter einer freien Lizenz (z. B. "Creative Commons") oder einer besonderen Lizenz des IfZ stehen, sind die Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenz maßgeblich.
2.2.3
Gemäß den Schranken des Urheberrechts erlaubte Handlungen sind stets gestattet, z. B. einzelne Vervielfältigungen für private und sonstige eigene Zwecke im Umfang von § 53 UrhG oder die Nutzung im Rahmen des Zitatrechts nach § 51 UrhG.
2.3
In IfZ-Netzwerken zugängliche Inhalte
2.3.1
Externe Benutzer:innen (d. h. Personen, die nicht am IfZ beschäftigt sind) können diese Inhalte nur in den Räumlichkeiten des IfZ benutzen.
2.3.2
Die Bereitstellung und Benutzung nicht frei zugänglicher Archivalien sowie die Nutzung der Lesesäle und sämtlicher Einrichtungen und Dienstleistungen des IfZ erfolgen auf der Grundlage der Benutzungsordnungen des Archivs und der Bibliothek des IfZ in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
2.4
Individuell und zeitlich befristet zugängliche Inhalte
2.4.1
Bestimmte digitalisierte Archivalien, die aus rechtlichen Gründen nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden können, stellt das IfZ nur individuell auf der Grundlage eines Benutzungsantrags bereit.
2.4.2
Der/die Benutzer:in hat im Antrag das Benutzungsinteresse an bestimmten Inhalten darzulegen. Das IfZ entscheidet nach billigem Ermessen, ob der Antrag gemäß der Benutzungsordnung des Archivs und der Zweckbestimmung des Repositoriums genehmigt werden kann.
2.4.3
Die Genehmigung ist an die Person des/der Benutzer:in gebunden. Die Genehmigung steht unter der Bedingung, dass der/die Benutzer:in die Benutzungsordnung des Archivs anerkennt. Für einzelne Inhalte bestehen gegebenenfalls zusätzliche Beschränkungen, die der/die Benutzer:in ausdrücklich anerkennen muss.
2.4.4
Das IfZ stellt einen besonderen Computerarbeitsplatz in einem Lesesaal zur Verfügung, an dem der/die Benutzer:in die bereitgestellten Inhalte (ohne die Möglichkeit, Ausdrucke oder Dateikopien zu erstellen) einsehen kann. Der/die Benutzer:in darf Notizen anfertigen, jedoch keine Screenshots oder andere Kopien der Inhalte erstellen.
3. Unzulässige Benutzung
3.1
Unzulässig sind:
- Handlungen, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, insbesondere das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 StGB) oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), soweit die Handlung nicht zu den in Ziffer 2.1.2 genannten privilegierten Zwecken erfolgt; sonstige Äußerungs- und Verbreitungsdelikte sowie Verstöße gegen Jugendschutzrecht;
- sonstige Verwendung von Inhalten im Widerspruch zur Zweckbestimmung des Repositoriums (Ziffer 2.1.1);
- Umgehung der für einen Inhalt festgelegten Zugangs- oder Benutzungsbeschränkungen (Ziffer 2.3 und 2.4), einschließlich des Versuchs;
- Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines Inhalts, ganz oder in Teilen, außerhalb der dafür gegebenenfalls geltenden Lizenzbedingungen oder der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts (Ziffer 2.2);
- Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage; Verbreitung von Computerviren und sonstiger Malware; sonstige Beeinträchtigungen/Gefährdungen des technischen Betriebs des Repositoriums;
- systematischer und/oder massenhafter Abruf von Inhalten;
- Einsatz automatisierter Mittel zum Abruf von Inhalten oder zur Vortäuschung der Nutzung durch einen Menschen, z. B. Crawler, Robots, Spider, Skripts.
3.2
Verbot des Text- und Data Mining
Die Nutzung von Inhalten für Text- und Data-Mining ist vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher ohne ausdrückliche Zustimmung des IfZ ebenfalls unzulässig.
4. Maßnahmen des IfZ
4.1
Das IfZ ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen unzulässige Handlungen von Benutzer:innen vorzugehen.
4.2
Das IfZ ist insbesondere berechtigt, die Weiterverwendung von Inhalten, die außerhalb der Zweckbestimmung des Repositoriums liegt, zu unterbinden. Das IfZ kann dabei auch Strafanzeige gegen einen/eine Benutzer:in erstatten.
4.3
Alternativ oder zusätzlich dazu kann das IfZ einem/einer der Benutzungsordnung zuwiderhandelnden Benutzer:in die weitere Benutzung von Archiv und Bibliothek – befristet oder dauerhaft – untersagen und Hausverbot erteilen.
5. Haftung des IfZ
5.1
Das IfZ übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Repositorium bereitgestellten Inhalte.
5.2
Das IfZ weist ausdrücklich auf die mögliche inhaltliche Problematik zeitgeschichtlicher Dokumente (Ziffer 2.1.2) hin. Für den Inhalt der bereitgestellten Dokumente und Publikationen sind deren Urheber:innen verantwortlich.
5.3
Das IfZ haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das IfZ lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
6. Verantwortung der Benutzer:innen
6.1
Das IfZ weist die Benutzer:innen darauf hin, dass diese die Inhalte des Repositoriums in eigener Verantwortung benutzen.
6.2
Da die Zugänglichmachung der Inhalte durch das IfZ im Rahmen der in Ziffer 2.1.1 beschriebenen Zweckbestimmung erfolgt, darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass die eigene Verbreitung der Inhalte durch die Benutzer:innen rechtlich unbedenklich wäre. Wie in Ziffer 2.1.2 beschrieben, kann die Verbreitung von Inhalten, wie sie in den Archivalien und Publikationen des Repositoriums teilweise enthalten sind, je nach Art des Inhalts und den Umständen der Verbreitung strafbar sein. Das IfZ behält sich auch ausdrücklich vor, einschlägige Straftaten zur Anzeige zu bringen bzw. eine missbräuchliche, dem Zweck des Repositoriums entgegenlaufende Verwendung der bereitgestellten Inhalte zu ahnden (vgl. Ziffer 4.2).
6.3
Die Benutzer:innen sind daher gehalten, sorgfältig zu prüfen, in welcher Form und zu welchen Zwecken sie die Inhalte des Repositoriums verwenden. Dies gilt im Hinblick auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ebenso wie für die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte von Personen, auf die sich in Archivalien oder Publikationen enthaltene Informationen beziehen, und die Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte von Autor:innen, Fotograf:innen, Grafiker:innen etc.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung des Repositoriums ist München.
7.2
Absatz 1 gilt nicht, wenn der/die Benutzer:in das Repositorium als natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, benutzt.